Dienstag, 29. Oktober 2013

Gericht entschied: Ohne Helm Mitschuld für Radfahrerin

Im vergangenen Sommer stürzte eine Fahrradfahrerin weil eine Autofahrerin beim aussteigen aus ihrem Auto unachtsam die Fahrertür öffnete. Jetzt kommt für mich ein echt absurdes Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig Holstein. Da die Radfahrerin keinen Fahrradhelm trug, bekommt sie eine Teilschuld von 20% zugesprochen. Denn nach der Meinung vom Gericht hat ein Radfahrer auch ohne Helmpflicht, in angemessenem Rahmen sich selbst zu schützen. Original vom Richter: "Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird".
Für mich ist dieses Urteil unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar. Eine unachtsame Autofahrerin öffnet die Tür und der Radfahrer stürzt. Da ist für mich zu 100% der Autofahrer schuld. Erst recht wenn keine Helmpflicht besteht. Natürlich sollte man beim Radfahren immer einen Helm tragen, was ich auch fast immer mache. Aber auf den kurzen Weg zum Bäcker fahre ich aber auch schon mal ohne, schließlich haben wir ja eben keine Helmpflicht.

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